Wohnungsvermietung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen  mit der DM Dirk Melcher Immobilien und Consulting GmbH – nachfolgend DM Immobilien genannt – gelten zwingend nachfolgende Geschäftsbedingungen, die mit der Aufnahme von Verhandlungen bzw. mit der Annahme von Informationen als anerkannt gelten. Abweichungen von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen besitzen nur dann Gültigkeit, wenn dies im Einzelfall explizit schriftlich vereinbart wurde.

1.  DM Immobilien erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Verträgen bzw. Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachfolgend aufgeführter Höhe:
a)   bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 7,14% vom Kaufpreis (inkl. Mehrwertsteuer);
b)   bei Vermietung (Wohnraum und Gewerbe) 2,38 Monatsmieten (inkl. Mehrwertsteuer); dies sind die vom Objektmieter  monatlich zu zahlenden Beträge zuzüglich aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen mit Ausnahme der Nebenkosten;
c)   bei Pacht- oder Erbpachtverträgen das 1,19-fache der Jahrespacht (inkl. Mehrwertsteuer).

2.  Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines vereinbarten Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

3.  DM Immobilien darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

4.  Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch DM Immobilien erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung von DM Immobilien gestattet. Andernfalls haftet er – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – im Falle eines Vertragsabschlusses durch Dritte für die DM Immobilien entgangene Provision.

5.  Ist dem Auftraggeber ein Angebot, welches er von DM Immobilien erhält, bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung können einen Schadensersatzanspruch von DM Immobilien begründen.

6.  Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, so ist er verpflichtet, DM Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren. Kündigungen von Maklerverträgen bzw. Makleraufträgen bedürfen der Schriftform.

7.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, DM Immobilien, sofern diese nicht unmittelbar beim Vertragsabschluss vertreten ist, über den Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich zu informieren. Des Weiteren ist DM Immobilien eine Vertragsabschrift zu übergeben bzw. zu übersenden.

8.  Schadensersatzansprüche gegen DM Immobilien sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches.

9.  Angaben in Anzeigen, Exposés, Prospekten u.ä. sowie auf der Internetseite von DM Immobilien beruhen auf von Objektanbietern überlassenen Informationen. Hierfür wird von DM Immobilien daher keine Haftung übernommen.

10. Erfüllungsort für sämtliche Geschäftsvorgänge mit DM Immobilien ist Frankfurt (Oder). Darüber hinaus ist Frankfurt (Oder) Gerichtsstand für alle Geschäftsvorgänge zwischen DM Immobilien und Kaufleuten.

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